Anmeldungen 2024/2025
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht am Dienstag, 31. August 2021 09:19
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 7614
Informationen zu den Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
Die Anmeldungen finden in der 39. Kalenderwoche statt (23.09.2024 - 26.09.2024).
Die Informationen zu den Anmeldeterminen werden Ende August an alle Eltern der im Schuljahr 2025/2026 schulpflichtigen Kinder durch die Stadt verschickt.
Eine Anmeldung kann nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen. Bitte melden Sie sich telefonisch im Sekretariat, sobald Sie die Unterlagen der Stadt Oberhausen erhalten haben.
INHALTE des Informationsabends am Montag, 16.09.2024
Elterninformationsabende
Liebe Eltern,
der Informationsabend am Siedlerweg findet statt am Montag, 16.09.2024 von 18.00 bis 21.00 Uhr in der Aula und in der Schule statt.
Sie erhalten an diesem Tag ein Informationsangebot durch das gesamte Team, u.a. zu folgenden Themen:
- Offener Ganztag
- Gemeinsames Lernen
- Individuelle Förderung
- Übergang Kindergarten-Grundschule
- Förderung im Lesen/Rechtschreiben
- Regeln, Rituale und Rhythmisierung
- Einsatz digitaler Medien/Lernen auf Distanz
- Anfangsunterricht Mathematik
- Anfangsunterricht Deutsch
- Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch
Hier öffnen wir die Schule und Sie können im Rahmen der drei Stunden jeden Raum/jedes Thema besuchen, an dem/denen Sie Interesse haben.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, durch Herrn Ströttchen (SL) und Frau Janßen (OGS-Leitung) durch folgende Themenfelder begleitet zu werden:
- Eckpfeiler der Arbeit am Siedlerweg
- Leitbild der Schule am Siedlerweg
- Offener Ganztag
- Abläufe der Schulanmeldung
Sie müssen sich bitte zwingend für die Abende telefonisch oder per E-Mail anmelden.
Wenn es Ihnen möglich ist, kommen Sie an den Abenden bitte nur mit einer Person aus Ihrer Familie/Ihrem Haushalt.
Terminabsprachen unter:
Sekretariat Frau Metzen 0208-3778340 (täglich 8.00 bis 13.00 Uhr, außer donnerstags) oder
per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier finden Sie die "ALTEN" Unterlagen der Stadt. Sobald wir als Schule die aktuellen Anmeldeunterlagen erhalten, stellen wir diese auch online zur Verfügung. All diese Unterlagen erhalten Sie auch in dem städtischen Anschreiben.
- Details
- Zugriffe: 3193
Liebe Eltern,
wie wir Ihnen mitgeteilt haben, müssen Sie für die Einzeltests die SYNLAB-App installieren.
Hier finden Sie Loom-Videos von Frau Wittersheim, wie das mit der App funktioniert.
Teil 1: App herunterladen:
https://www.loom.com/share/79d175470b884ca8baae35501eb8fd9e
Teil 2: In App anmelden und Kind registrieren:
https://www.loom.com/share/f0a4820cede8455c9181f9a36db64839
Teil 3: Einzeltest durchführen und erfassen:
https://www.loom.com/share/065d71d1beac418e80a12e689274e40a
Den Zugangscode der Schule haben Sie mit der Mail vom 10.05.2021 erhalten.
Der Zugangscode lautet: R92W3FS
Hier finden Sie diesen Brief auf Deutsch.
Hier der Brief auf Türkisch (Lieben Dank an Frau Tas-Vielemeier!).
Wie Sie mittlerweile wissen, werden ab Montag, 10.05.2021 verbindliche Lolli-Tests in den Grundschulen in NRW eingeführt.
Wir haben immer noch nicht alle Informationen zu den Abläufen bzw. das gesamte Material in der Schule, dennoch wollen wir Sie hier auf der Seite so gut wie möglich informieren.
Detaillierte Abläufe am Siedlerweg
Erklärvideo zu den Abläufen am Siedlerweg
Was heißt das für Sie und Ihre Kinder am Siedlerweg?
1. Jedes Kind aus der Lerngruppe lutscht 30 Sekunden an einem Wattestäbchen.
2. Alle Wattestäbchen kommen zusammen in ein Röhrchen.
3. Die Schule gibt das Röhrchen an ein Labor. Das Labor macht einen PCR-Test für alle Wattestäbchen aus der Lerngruppe. Der PCR-Test kann positiv oder negativ sein.
Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe negativ ist?
Das bedeutet: Niemand in der Gruppe hat Corona. Der Unterricht geht weiter wie vorher. Wir informieren Sie nicht über ein negatives Ergebnis. Wenn Sie von uns nichts hören, ist alles gut.
Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe positiv ist?
Das bedeutet: Mindestens ein Kind aus der Gruppe hat Corona. Wir sagen das allen Eltern aus der Gruppe spätestens am nächsten Morgen vor dem Unterricht. Alle Kinder aus der Lerngruppe müssen zuhause bleiben.
Die Lehrer melden sich bis spätestens 07.00 Uhr morgens bei Ihnen, über eine IServ-E-Mail. Schauen Sie bitte bis 7.00 Uhr in Ihr IServ rein.
1. Jedes Kind hat einen PCR-Test für zuhause bekommen.
2. Diesen PCR-Test machen Sie dann mit Ihrem Kind.
3. Der PCR-Test muss an diesem Morgen um 8.15 Uhr in der Schule abgegeben werden. Das Labor holt die Test in der Schule ab.
4. Nur Kinder mit einem negativen PCR-Test dürfen wieder in die Schule kommen.
5. Wir informieren Sie bis spätestens 7.00 Uhr am nächsten Tag über das Ergebnis (über IServ).
Allgemeine Informationen: Was sind Pool-Tests
Hier finden Sie die Informationen des Landes NRW zur PCR-Pooltestung an Grundschulen.
Hier ist ein sehr gelungen Erklärvideo zu der Bedeutung von Pooltests.
Auf der Seite des MSB finden Sie weitere Informationen und ganz unten auf der Seite auch Elternbriefe in verschiedenen Sprachen.
IServ-Hilfen
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Januar 2021 10:54
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 5388
Liebe Eltern,
hier finden Sie Unterstützung bei der Einrichtung von IServ.
Video: Teilnahme an einer Videokonferenz
Anleitung: Teilnahme an einer Videokonferenz
SYNLAB-APP und Quarantäne
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Zugriffe: 3486
Liebe Eltern,
hier finden Sie Informationen vom KJGD, falls Ihr Kind von einer Quarantäneanordnung betroffen ist.
Was passiert bei einem positiven Pool:
- Nachdem Sie die Einzeltest (Einzel-Lollis) in der Synlab-App gescannt haben, ermittelt die Schule mit Ihnen am Tag nach dem Pooltest das positive Kind.
- Wir ermitteln gemeinsam mit dem KJGD der Stadt die Lüftungs- und Hygienesituation.
- Wir ermitteln den Sitzplatz des positiv getesteten Kindes.
- Da wir in den Klassen, trotz Maske, keinen Abstand einhalten können, müssen neben dem positiv getesteten Kind AUF JEDEN FALL auch die direkten Sitznachbarn (vorne, hinten, links, rechts, ggf. diagonal) in Quarantäne.
Hier finden Sie nochmal nützliche Hinweise vom MSB bzw. vom MAGS.
3. Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne) (Schulmail vom 17.08.2021)
Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsrückkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarantäneverpflichtungen führen. Dabei trägt die Quarantäne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts rücken jedoch die möglichen negativen Auswirkungen vor allem für die Schülerinnen und Schüler zunehmend in den Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt.
Aus diesem Grund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in dem beigefügten Runderlass vom 12. August 2021 über das Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule informiert. Hierdurch sollen in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie die Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden. Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:
- Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
- Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:
- Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.
- Die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte haben während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten. Bei einem zulässigen Verzicht auf die Maske im Unterricht (vgl. etwa § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 CoronaBetrVO) muss der in diesen Einzelfällen notwendige Abstand (1,50 m) während des Unterrichts durchgängig eingehalten werden.
- Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson“ eingestuft werden.
- Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.
Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des RKI.
https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Ferienspiele
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht am Freitag, 11. Dezember 2020 09:42
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 4916
Liebe Eltern,
hier ein Schreiben des Bereichs Schule zu den Ferienspielen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Bereich Schule erreichen immer mehr Anfragen zur Anmeldung für die Ferienspiele der Stadt Oberhausen. In diesem Jahr ist es zum ersten Mal so, dass die Eltern eine Bescheinigung der Anmeldung für die Ferienspiele beifügen müssen, dass ihr Kind im Offenen Ganztag angemeldet ist. Die Eltern können den Betragsbescheid der Stadt Oberhausen bei den Ferienspielen vorlegen oder ein Bescheinigung der Schule/Offener Ganztag.
Es wäre schön, wenn die Eltern nochmals über diesen Sachverhalt informiert werden. Da wohl nicht alle Eltern die Informationen der Ferienspiele umfänglich gelesen haben.
Falls Sie Rückfragen von Seiten der Eltern bekommen, bitte ich Sie eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Dr. Ute Jordan-Ecker (Bereichsleiterin)
Falls Sie eine Bescheinigung benötigen, sprechen Sie uns an und melden sich im Sekretariat.
Liebe Eltern,
im folgenden finden Sie die relevanten Informationen der Stadt Oberhausen für die Ferienspiele im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021.
Falls Sie sich die Anträge nicht ausdrucken können, sprechen Sie uns in der Schule an.